Zum Inhalt springen
Zurück zu den Ratgebern
Ratgeber Stand: Oktober 2026 9 Min. Lesezeit

Fristenkalender: EU-Pflichten für Websites

Seit Dezember 2024 gelten mehrere neue EU-Regeln für Websites, weitere folgen. Dieser Kalender nennt die Termine, die für Shops und Firmenwebsites zählen, sagt, wen sie betreffen, und was du auf deinen eigenen Seiten prüfen kannst.

Dieser Text ist keine Rechtsberatung
Er gibt einen Überblick über EU-Regeln und, soweit wir es geprüft haben, über deutsches und polnisches Recht. Er beschreibt EU-Recht sowie deutsches und polnisches Recht; in anderen Ländern können nationale Regeln abweichen. Stand: 30. Oktober 2026. Wenn du nicht sicher bist, frag eine Anwältin, einen Anwalt oder die zuständige Behörde.

So liest du den Kalender

Eine Verordnung gilt ab dem genannten Datum unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Eine Richtlinie muss erst in nationales Recht übernommen werden, und jedes Land kann das zu einem anderen Zeitpunkt tun. Bei Richtlinien zeigt der Kalender das Datum aus der Richtlinie.

EU-Termine für Websites, Dezember 2024 bis September 2026
  1. 13. Dezember 2024
    Produktsicherheit: Produktangaben in Online-Angeboten
  2. 2. Februar 2025
    KI-Verordnung: KI-Kompetenz (Artikel 4)
  3. 28. Juni 2025
    Barrierefreiheit im elektronischen Geschäftsverkehr
  4. 20. Juli 2025
    EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung eingestellt
  5. 7. Juni 2026
    Frist für nationale Regeln zur Entgelttransparenz
  6. 19. Juni 2026
    Widerrufsfunktion für Online-Verträge
  7. 2. August 2026
    KI-Verordnung: Transparenzhinweise (Artikel 50)
  8. 27. September 2026
    Neue Regeln für Umweltaussagen
Anwendungsdaten in den EU-Rechtsakten. Bei Richtlinien können nationale Gesetze zu anderen Daten starten. Stand: 30. Oktober 2026.

Produktsicherheit: Angaben im Online-Angebot

Die Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 gilt seit dem 13. Dezember 2024 (Artikel 52). Wenn du Verbraucherprodukte online verkaufst, verlangt Artikel 19 in jedem Angebot klar und gut sichtbar mindestens: Name oder Marke des Herstellers mit Post- und elektronischer Adresse; hat der Hersteller keinen Sitz in der EU, dieselben Angaben zur verantwortlichen Person; Angaben, die das Produkt erkennbar machen, darunter ein Bild und der Typ; und Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen in einer Sprache, die Verbraucher leicht verstehen.

Was zu tun ist: Prüfe deine Produktseiten und deinen Produktdaten-Feed auf diese vier Punkte. Für Produktseiten hat Do4U jetzt ein Werkzeug: den Produktseiten-Check (GPSR). Einzelheiten stehen im Ratgeber „Produktsicherheit im Online-Shop: Pflichtangaben der GPSR“.

KI-Kompetenz im Team

Kapitel I der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gilt seit dem 2. Februar 2025 (Artikel 113). Dazu gehört Artikel 4 zur KI-Kompetenz. In der ersten Fassung mussten Anbieter und Betreiber nach besten Kräften für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals sorgen. Seit dem 27. Juli 2026 gilt die Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag KI-Systeme nutzen.

Was zu tun ist: Wenn dein Team bei der Arbeit KI-Werkzeuge nutzt, halte fest, welche das sind und wie die Leute den Umgang damit lernen. Dafür hat Do4U jetzt ein Werkzeug, die KI-Kompetenz-Regel (AI Act Art. 4), die einen Entwurf für interne Regeln mit Schulungsplan schreibt. Einzelheiten stehen im Ratgeber „KI-Kompetenz im Betrieb: Regeln, Schulung, Nachweis“.

Barrierefreiheit von Online-Shops

Die Richtlinie (EU) 2019/882, der European Accessibility Act, gilt seit dem 28. Juni 2025 (Artikel 31). Sie erfasst unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher. Deutschland hat sie im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt, Polen im Gesetz vom 26. April 2024 (Dz.U. 2024 Pos. 731). Vor dem 28. Juni 2025 geschlossene Dienstleistungsverträge dürfen bis zu ihrem Ende weiterlaufen, längstens bis zum 28. Juni 2030 (Artikel 32).

Was zu tun ist: Prüfe Formulare, Kontrast, Alt-Texte und die Bedienung mit der Tastatur und veröffentliche die Informationen zur Barrierefreiheit. Einzelheiten stehen in den Ratgebern „Barrierefreiheit für kleine Online-Shops (BFSG)“ und „Erklärung zur Barrierefreiheit: Pflicht und Inhalt“.

Kein Link mehr zur OS-Plattform

Die Verordnung (EU) 2024/3228 hat die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 mit Wirkung vom 20. Juli 2025 aufgehoben und die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung eingestellt (Artikel 1 und 2). Die alte Verordnung verpflichtete Online-Händler, auf ihrer Website auf die Plattform zu verlinken. Die Plattform gibt es nicht mehr.

Was zu tun ist: Entferne den Link und den Satz zur Plattform aus Impressum, AGB und Fußzeile.

Entgelttransparenz in Stellenanzeigen

Die Richtlinie (EU) 2023/970 war bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen (Artikel 34). Bewerbende haben ein Recht auf Informationen über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne. Polen hat Regeln mit Wirkung vom 24. Dezember 2025 in das Arbeitsgesetzbuch aufgenommen (Dz.U. 2025 Pos. 807). Für Deutschland haben wir auf gesetze-im-internet.de kein Gesetz zur Umsetzung gefunden (Stand 30. Oktober 2026). Einzelheiten stehen im Ratgeber „Stellenanzeigen und Entgelttransparenz: ein Leitfaden“.

Widerrufsbutton für Online-Verträge

Die Richtlinie (EU) 2023/2673 ändert die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU. Die Mitgliedstaaten mussten ihre Vorschriften bis zum 19. Dezember 2025 erlassen und ab dem 19. Juni 2026 anwenden (Artikel 2). Der neue Artikel 11a sagt: Schließt ein Verbraucher einen Fernabsatzvertrag über eine Website oder App, stellt der Unternehmer eine Widerrufsfunktion bereit. Sie trägt die Worte „Vertrag widerrufen“ oder eine gleich eindeutige Formulierung, steht während der ganzen Widerrufsfrist bereit und ist leicht zu finden. Abgeschickt wird über eine zweite Schaltfläche „Widerruf bestätigen“, danach kommt unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.

Deutschland: gesetze-im-internet.de zeigt die Regel in § 356a BGB. Polen: Im konsolidierten Verbraucherrechtegesetz (Dz.U. 2026 Pos. 1244, Rechtsstand 2. September 2026) haben wir keine solche Funktion gefunden. Dafür hat Do4U jetzt ein Werkzeug: Widerrufsbutton prüfen. Einzelheiten, auch zum Kündigungsbutton, stehen im Ratgeber „Widerrufsbutton und Kündigungsbutton im Online-Shop“.

KI-Hinweise auf deiner Website

Artikel 50 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026. Menschen müssen erfahren, dass sie mit einem KI-System interagieren, außer es ist offensichtlich. Realistische KI-Bilder, -Töne und -Videos (Deepfakes) müssen offengelegt werden, ebenso KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, außer ein Mensch hat sie geprüft und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung. Einzelheiten und Vorlagen stehen im Ratgeber „KI-Inhalte kennzeichnen“.

Umweltaussagen

Die strengeren Regeln der Richtlinie (EU) 2024/825 für Umweltaussagen wenden die Mitgliedstaaten seit dem 27. September 2026 an. Das polnische Änderungsgesetz (Dz.U. 2026 Pos. 1353) tritt am 27. September 2027 in Kraft. Einzelheiten, auch zum deutschen UWG, stehen im Ratgeber „Umweltaussagen im Shop: die neuen EU-Regeln“.

Was als Nächstes kommt
  1. 2. Dezember 2026
    Maschinenlesbare Kennzeichnung bei generativen KI-Systemen, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden
  2. 27. September 2027
    Polen: Das Gesetz zu Umweltaussagen tritt in Kraft (Dz.U. 2026 Pos. 1353)
  3. 28. Juni 2030
    Barrierefreiheit: Ende der Übergangszeit für alte Dienstleistungsverträge und Produkte
Daten aus der KI-Verordnung, dem polnischen Dziennik Ustaw und der Richtlinie (EU) 2019/882. Stand: 30. Oktober 2026.

Was du jetzt prüfen kannst

Wo jede Regel auf einer Website auftaucht
Regel
  • Produktsicherheit (Artikel 19)
  • KI-Kompetenz (Artikel 4)
  • Barrierefreiheit (BFSG)
  • Ende der OS-Plattform
  • Entgelttransparenz
  • Widerrufsfunktion
  • KI-Hinweise (Artikel 50)
  • Umweltaussagen
Wo du hinschaust
  • Produktseiten und Produktdaten-Feed: Hersteller, Kontakt in der EU, Bild, Warnhinweise
  • Intern: welche KI-Werkzeuge dein Team nutzt und wie es sie lernt
  • Formulare, Kontrast, Alt-Texte, Tastatur, Informationen zur Barrierefreiheit
  • Impressum, AGB und Fußzeile: alter Link zur Plattform
  • Stellenanzeigen: Einstiegsgehalt oder Gehaltsspanne
  • Kundenkonto und Bestell-E-Mails: die Schaltfläche zum Widerruf
  • Chatfenster, KI-Bilder und -Videos, KI-Artikel
  • Produkttexte, Abzeichen und Siegel, Wörter wie „klimaneutral“
Eine Arbeitsliste für deine eigenen Seiten, keine rechtliche Prüfung.
  • Liste die Seiten auf, auf denen du mit Verbrauchern zu tun hast: Shop, Buchung, Kundenkonto, Kontakt- und Anmeldeformulare.
  • Notiere zu jeder Regel auf dieser Seite, ob sie dich betrifft, und warum oder warum nicht.
  • Trag dir für jede kommende Regel einige Wochen vorher eine Erinnerung ein.
  • Prüfe erneut nach einem Relaunch, neuen Plugins, einem neuen Shopsystem oder Zahlungsanbieter.
Ein Kalenderblatt mit acht markierten Tagen in Lila, Grün und Gelb. Gestrichelte Linien führen zu einem Website-Fenster mit vier Zeilen: drei mit grünem Häkchen, eine mit gelbem Warnzeichen.
Aus jedem Datum wird ein Prüfpunkt für deine eigenen Seiten.

Mit Do4U arbeiten

Do4U hat für mehrere Einträge dieses Kalenders eine Prüfung: den Barrierefreiheits-Check und die Erklärung zur Barrierefreiheit für das BFSG, die KI-Hinweise nach der KI-Verordnung für Artikel 50, Umweltaussagen prüfen, Stellenanzeige prüfen und Impressum prüfen, das auch einen Link zur eingestellten OS-Plattform findet. Zur Produktsicherheit gibt es jetzt den Produktseiten-Check (GPSR), zur Widerrufsfunktion Widerrufsbutton prüfen und zur KI-Kompetenz die KI-Kompetenz-Regel (AI Act Art. 4).

Do4U findet Hinweise und baut Entwürfe. Es sagt nie, dass deine Website ein Gesetz erfüllt. Du prüfst die Ergebnisse und entscheidest.

Quellen