KI-Kompetenz im Betrieb: Regeln, Schulung, Nachweis
Wenn dein Team bei der Arbeit KI-Werkzeuge nutzt, gilt Artikel 4 der KI-Verordnung auch für dich. Seit Juli 2026 verlangt er Maßnahmen, die die KI-Kompetenz unterstützen, kein festes Niveau. Dieser Ratgeber erklärt die Regel und zeigt, was ein kleiner Betrieb tun kann: eine kurze schriftliche Regel, Schulung je Rolle und einen einfachen Nachweis.
Was Artikel 4 heute sagt
Artikel 4 der KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689, regelt die KI-Kompetenz. Seit 27. Juli 2026 heißt es dort: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Zu berücksichtigen sind technische Kenntnisse, Erfahrung, Aus- und Fortbildung dieser Personen, der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden, und die Personen, bei denen sie eingesetzt werden. Ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz ist für keine einzelne Person vorgeschrieben (Artikel 4 Absatz 1).
Die neue Fassung stammt aus der Verordnung (EU) 2026/1744. Sie wurde am 24. Juli 2026 veröffentlicht und trat am dritten Tag danach in Kraft. Vorher verlangte Artikel 4 Maßnahmen, um nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen. Erwägungsgrund 8 der Änderungsverordnung nennt den Grund: So strenge Pflichten passten nicht für alle Anbieter und Betreiber und brachten zusätzlichen Aufwand, besonders für kleinere Unternehmen. Die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, bleibt.
- Maßnahmen, um nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen
- Personal und andere Personen in ihrem Auftrag
- Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Einsatzkontext berücksichtigen
- Kein Satz zum Niveau einzelner Personen
- Kein Absatz zur Unterstützung
- Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen
- Unverändert
- Unverändert
- Für keine Person ist ein bestimmtes Niveau vorgeschrieben
- Kommission und Mitgliedstaaten unterstützen, besonders KMU
Wen es betrifft und seit wann
Kapitel I der KI-Verordnung, zu dem Artikel 4 gehört, gilt seit 2. Februar 2025 (Artikel 113 Buchstabe a). Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, außer bei einer persönlichen, nicht beruflichen Tätigkeit (Artikel 3 Nummer 4). Ein Shop, dessen Team Produkttexte mit einem KI-Werkzeug schreibt, oder eine Agentur, deren Leute damit übersetzen, ist in diesem Sinn Betreiber. Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt.
KI-Kompetenz sind die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden bewusst zu werden (Artikel 3 Nummer 56). Die „anderen Personen“ arbeiten in deinem Auftrag, ohne bei dir angestellt zu sein. Die Seite „AI Literacy – Questions & Answers“ der EU-Kommission (zuletzt aktualisiert am 20. Oktober 2026) nennt als Beispiele Auftragnehmer, Dienstleister und Kunden.
Was ein kleiner Betrieb tun kann
Die KI-Verordnung schreibt keine Form vor. Die Fragen und Antworten der Kommission nennen vier Überlegungen: ein allgemeines Verständnis von KI im Betrieb, eure Rolle als Anbieter oder Betreiber, die Risiken der genutzten Systeme und das Wissen und den Kontext der Menschen. Daraus ergeben sich für einen kleinen Betrieb fünf Schritte:
Eine schriftliche Regel hilft, dass alle dasselbe wissen. Ein bis zwei Seiten reichen oft. Typische Punkte:
- Welche KI-Werkzeuge genutzt werden dürfen, und für welche Aufgaben.
- Welche Daten nicht eingegeben werden, zum Beispiel Kundendaten, Gesundheitsdaten oder Geschäftsgeheimnisse.
- Dass alle KI-Ergebnisse vor der Verwendung auf Fakten, Zahlen und Zitate prüfen.
- Wann Inhalte einen KI-Hinweis brauchen. Der Ratgeber „KI-Inhalte kennzeichnen: Chatbots, Bilder und Texte“ erklärt Artikel 50.
- Wer Fragen beantwortet und wer über neue Werkzeuge entscheidet.
Schulung je Rolle
Artikel 4 verlangt, das Vorwissen der Menschen und ihre Nutzung von KI zu berücksichtigen. Schulungen können sich deshalb je Rolle unterscheiden. Laut den Fragen und Antworten der Kommission sind verschiedene Stufen möglich, und es reicht oft nicht, nur die Gebrauchsanweisung lesen zu lassen. Eines ihrer Beispiele: Wer mit einem KI-Chatwerkzeug Werbetexte schreibt oder übersetzt, sollte über besondere Risiken wie Halluzinationen informiert werden, also erfundene Fakten.
Nachweis: was du festhältst
Laut den Fragen und Antworten der Kommission ist kein Zertifikat nötig. Betriebe können Schulungen und andere Maßnahmen intern aufzeichnen. Artikel 4 verlangt nicht, das Wissen der Beschäftigten zu messen, und schreibt weder einen KI-Beauftragten noch ein besonderes Gremium vor. Ein kurzes Dokument und eine Liste zeigen, was du getan hast. Eine Vorlage:
KI-Nutzungs- und Schulungsregel – [Firma]
Fassung [Nummer], gilt ab [Datum], nächste Prüfung [Datum]
1. KI-Werkzeuge und erlaubte Nutzung
2. Daten, die nicht eingegeben werden
3. Ergebnisse vor der Verwendung prüfen
4. KI-Hinweise (Artikel 50)
5. Ansprechperson: [Name]
Schulungsnachweis
Name | Rolle | Thema | Datum | Dauer | BestätigtAufsicht
Laut den Fragen und Antworten der Kommission beaufsichtigen nationale Marktüberwachungsbehörden Artikel 4 ab 2. August 2026. Die Mitgliedstaaten legen die Regeln für Sanktionen fest und berücksichtigen dabei die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen (Artikel 99 Absatz 1). Die Bußgeldrahmen in Artikel 99 Absatz 3 bis 5 nennen Artikel 4 nicht. Welche Behörde in Deutschland oder Polen zuständig ist, steht nicht in diesem Ratgeber. Für Hochrisiko-KI-Systeme gelten strengere Pflichten, etwa nach Artikel 26; auch sie sind hier nicht beschrieben.
Mit Do4U arbeiten
Für die KI-Kompetenz-Regel beschreibst du in ein paar Sätzen, wie ihr KI nutzt, und hakst Größe, Branche, Nutzungen, Rollen und Daten an. Danach schreibt die KI den Entwurf einer internen KI-Nutzungs- und Schulungsregel in der Sprache deiner Wahl: Zweck, erlaubte und verbotene Nutzung, Datenregeln, Kennzeichnung, Zuständigkeiten, Schulungsplan je Rolle, Nachweis und Überprüfung. Der Code prüft, dass alle neun Abschnitte da sind, lässt nur Verweise auf Artikel 4 und 50 der KI-Verordnung zu, entfernt erfundene Zahlen und Urteile und fügt die Teilnahmeliste an. Das Ergebnis kopierst du als Markdown oder Text.
Do4U baut einen Entwurf. Du prüfst ihn, füllst die Platzhalter aus und entscheidest, was in deinem Betrieb gilt.
Quellen
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), konsolidierte Fassung vom 27. Juli 2026: Artikel 3 Nr. 4 und 56, Artikel 4, Artikel 99, Artikel 113 (eur-lex.europa.eu)
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/1744 zur Änderung der KI-Verordnung, Erwägungsgrund 8 (Grund für den neuen Artikel 4) und Inkrafttreten (eur-lex.europa.eu)
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689, ursprünglicher Text vom 13. Juni 2024, Artikel 4 in der ersten Fassung (eur-lex.europa.eu)