Rabatte richtig anzeigen: die 30-Tage-Regel und mehr
Ein Streichpreis oder ein „−20 %“-Hinweis braucht mehr als zwei Zahlen. Hier steht, wie die 30-Tage-Regel für Preisermäßigungen funktioniert und welche Preisangaben ein Shop Verbrauchern in Deutschland und Polen sonst noch zeigen muss: Grundpreis, Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer und Versandkosten.
Woher die Regeln kommen
Die EU-Regel zu Preisermäßigungen ist Artikel 6a der Richtlinie 98/6/EG. Die Richtlinie (EU) 2019/2161 hat ihn eingefügt, die Mitgliedstaaten wenden ihn seit dem 28. Mai 2022 an. Bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung ist der vorherige Preis anzugeben: der niedrigste Preis, den der Händler mindestens 30 Tage vor der Ermäßigung angewandt hat. Für schnell verderbliche Waren, für Produkte, die kürzer als 30 Tage im Angebot sind, und für schrittweise steigende Ermäßigungen dürfen die Mitgliedstaaten eigene Regeln treffen.
In Deutschland stehen die Regeln in der Preisangabenverordnung (PAngV), in Polen im Gesetz über die Information über Preise von Waren und Dienstleistungen (Neubekanntmachung Dz.U. 2023 Pos. 168). Die Seite der PAngV auf gesetze-im-internet.de nennt eine Änderung vom 19. Oktober 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 314), die im Text steht, aber dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet ist.
Der niedrigste Preis der letzten 30 Tage
Deutschland, § 11 Abs. 1 PAngV: Wer einen Gesamtpreis angeben muss, nennt Verbrauchern bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware den niedrigsten Gesamtpreis, den er in den letzten 30 Tagen vor der Ermäßigung gegenüber Verbrauchern angewendet hat. Bei einer schrittweisen, ohne Unterbrechung steigenden Ermäßigung darf für die ganze Dauer der niedrigste Preis vor ihrem Beginn stehen (Abs. 2). Die Regel gilt nicht für individuelle Ermäßigungen und nicht für schnell verderbliche oder kurz haltbare Waren, wenn der Preis deshalb sinkt und das erkennbar ist (Abs. 4).
Polen, Art. 4 Abs. 2: Bei jeder Information über eine Preisermäßigung einer Ware oder Dienstleistung steht neben dem ermäßigten Preis der niedrigste Preis der 30 Tage davor. Ist das Produkt kürzer als 30 Tage im Angebot, zählt der niedrigste Preis seit Angebotsbeginn (Abs. 3). Bei schnell verderblichen oder kurz haltbaren Waren steht der Preis vor der ersten Ermäßigung (Abs. 4). Das gilt auch für Werbung mit Preis (Abs. 5).
- Tag 1–10Regulärer Preis 24,90 €
- Tag 11–17Kurze Aktion zu 19,90 €
- Tag 18–30Wieder 24,90 €
- Tag 31Neue Ermäßigung: jetzt 17,90 €
- Auf der SeiteNeben 17,90 €: niedrigster Preis der letzten 30 Tage 19,90 €
Führe für jedes Produkt einen Preisverlauf. Ohne ihn kennst du den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage nicht, und niemand kann ihn später prüfen.
Streichpreise, Prozente und UVP
Beide Regeln sprechen von jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung. Ein Streichpreis, ein „−20 %“-Hinweis und ein „Du sparst“ können eine Ermäßigung bekanntgeben, auf der Produktseite, in Kategorielisten, im Newsletter und in Anzeigen mit Preis. Prüfe jede Stelle.
Ist der Streichpreis nicht der 30-Tage-Preis, sag klar, was er ist, und sorg dafür, dass sich ein Prozentwert auf einen sichtbaren Preis bezieht. Wie ein Vergleich mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers zu behandeln ist, sagen die gelesenen Texte nicht. Nutzt du ihn, kennzeichne ihn klar und lass ihn von einer Fachperson prüfen.
- Jetzt 17,90 €. Niedrigster Preis der letzten 30 Tage: 19,90 €
- Der Prozentwert bezieht sich auf einen Preis, der auf der Seite steht
- 500 g für 17,90 € (35,80 € pro 1 kg)
- 17,90 € inkl. MwSt.
- Zzgl. 4,90 € Versand, nah am Preis genannt
- Jetzt 17,90 € statt 29,90 €, ohne 30-Tage-Preis
- „−40 %“, ohne zu sagen, auf welchen Preis
- 500 g für 17,90 €, kein Grundpreis
- 17,90 € zzgl. MwSt. in einem Shop für Verbraucher
- Kein Hinweis auf Versandkosten
Grundpreis
Deutschland, § 4 Abs. 1 PAngV: Bei Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche steht neben dem Gesamtpreis der Grundpreis, unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar. Er kann entfallen, wenn er dem Gesamtpreis entspricht. Die Einheit ist 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter (§ 5 Abs. 1), bei loser Ware 1 kg oder 100 g, 1 l oder 100 ml (§ 5 Abs. 2). Zu den Ausnahmen in § 4 Abs. 3 gehören Waren unter 10 Gramm oder 10 Milliliter sowie manche Kosmetik und Parfüms.
Polen, Art. 4 Abs. 1: Preis und Stückpreis (cena jednostkowa) werden eindeutig, zweifelsfrei und vergleichbar angegeben. Der Stückpreis ist der Preis je Maßeinheit (Art. 3 Abs. 1 Nr. 2). Eine Verordnung kann Waren ohne Stückpreis festlegen; für diesen Beitrag haben wir sie nicht gelesen. Beispiel: 500 g für 17,90 € sind 35,80 € pro Kilogramm.
Gesamtpreis mit Mehrwertsteuer
Deutschland: Wer Verbrauchern Waren oder Leistungen anbietet oder ihnen gegenüber mit Preisen wirbt, gibt Gesamtpreise an (§ 3 Abs. 1 PAngV). Der Gesamtpreis enthält die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile (§ 2 Nr. 3). Wird ein Preis aufgegliedert, ist der Gesamtpreis hervorzuheben (§ 3 Abs. 3). Im Fernabsatz gibst du zusätzlich an, dass die Preise Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1).
Polen: Der Preis enthält die Mehrwertsteuer und die Verbrauchsteuer, soweit der Verkauf ihnen unterliegt (Art. 3 Abs. 2).
Versandkosten
Deutschland, § 6 PAngV: Im Fernabsatz gibst du an, ob Fracht-, Liefer- oder Versandkosten oder sonstige Kosten anfallen, und nennst ihre Höhe, soweit sie sich vernünftigerweise vorab berechnen lässt.
Polen: Nach Art. 12 Abs. 1 Nr. 5 des Verbraucherrechtegesetzes erfährt der Verbraucher spätestens beim Abschluss eines Fernabsatzvertrags den Gesamtpreis mit Steuern und die Kosten für Transport, Lieferung, Post und Sonstiges. Lässt sich die Höhe nicht berechnen, sag, dass die Kosten anfallen.
Checkliste vor einer Aktion
- Notiere den niedrigsten Preis jedes Produkts in den 30 Tagen vor dem Start.
- Zeig ihn neben jedem ermäßigten Preis, auch in Listen und Anzeigen.
- Prüfe, worauf sich jeder Prozentwert bezieht.
- Zeig den Grundpreis bei Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche.
- Zeig „inkl. MwSt.“ und einen Hinweis auf Versandkosten nah am Preis.
- Vergleiche den sichtbaren Preis mit dem Preis in den strukturierten Daten. Das ist Datenpflege, keine Rechtsregel.
Mit Do4U arbeiten
Preisangaben prüfen liest die Adresse einer Produktseite oder eingefügtes HTML oder einen Text. Der Code findet aktuelle und durchgestrichene Preise, Rabatte, Grundpreise, Mengen, Hinweise zu Mehrwertsteuer und Versand und den Preis in den strukturierten Daten. Zu jedem Befund gibt es ein Zitat aus deiner Seite, die Regel (PAngV oder polnisches Gesetz, gewählt nach Währung oder von dir) und einen Hinweis, was du prüfen solltest. Die KI ist optional: Sie ordnet nur Preisblöcke mit mehreren unmarkierten Beträgen, und nur unter den Beträgen, die der Code gefunden hat. Ohne KI läuft das Werkzeug nur mit Code und ist bis zu einer Tagesgrenze kostenlos. Es sieht eine Seite, nicht Warenkorb, Kasse oder Preisverlauf. Es erkennt also, ob ein 30-Tage-Preis dasteht, aber nicht, ob er stimmt.
Do4U findet Hinweise. Du prüfst sie mit deinem Preisverlauf und entscheidest, was du änderst.
Quellen
- EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2019/2161, Artikel 2 (fügt Artikel 6a in die Richtlinie 98/6/EG ein) (eur-lex.europa.eu)
- § 11 Preisangabenverordnung (PAngV), Preisermäßigungen, gesetze-im-internet.de (www.gesetze-im-internet.de)
- Preisangabenverordnung (PAngV), Gesamtausgabe mit §§ 2 bis 6, gesetze-im-internet.de (www.gesetze-im-internet.de)
- Polen: Gesetz vom 9. Mai 2014 über die Information über Preise von Waren und Dienstleistungen, Neubekanntmachung Dz.U. 2023 Pos. 168, polnischer Text, eli.gov.pl (eli.gov.pl)
- Polen: Verbraucherrechtegesetz vom 30. Mai 2014, Neubekanntmachung Dz.U. 2026 Pos. 1244, polnischer Text (PDF), eli.gov.pl (eli.gov.pl)