Stellenanzeigen und Entgelttransparenz: ein Leitfaden
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt das Gehalt in die Bewerbung: Bewerbende sollen das Einstiegsentgelt oder seine Spanne erfahren, und Arbeitgeber dürfen nicht nach dem bisherigen Gehalt fragen. Hier steht, was das für deine Stellenanzeigen bedeutet, was in Polen und Deutschland im Gesetz steht und wie du klare, inklusive Anzeigen schreibst.
Die Regeln im Überblick
Artikel 5 der Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 betrifft die Zeit vor der Beschäftigung. Bewerbende haben das Recht auf Informationen über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne, beruhend auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien, und gegebenenfalls über die einschlägigen Bestimmungen des Tarifvertrags. Die Informationen sollen fundierte und transparente Verhandlungen ermöglichen, zum Beispiel in der veröffentlichten Stellenausschreibung, vor dem Vorstellungsgespräch oder auf andere Weise. Die Mitgliedstaaten mussten ihre Vorschriften bis zum 7. Juni 2026 in Kraft setzen (Artikel 34).
Polen hat mit dem Gesetz vom 4. Juni 2025 (Dz.U. 2025 Pos. 807) Art. 18³ᶜᵃ in das Arbeitsgesetzbuch eingefügt. Das Gesetz wurde am 23. Juni 2025 verkündet und trat nach seinem Artikel 2 sechs Monate danach in Kraft; eli.gov.pl nennt als Datum den 24. Dezember 2025.
Deutschland: Nach § 11 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 ausgeschrieben werden. § 1 nennt die Gründe: Rasse oder ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Ein deutsches Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/970 haben wir auf gesetze-im-internet.de nicht gefunden (Stand 30. Oktober 2026). Das dort gezeigte Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) wurde zuletzt 2021 geändert und hat keinen Abschnitt zu Bewerbenden.
Angaben zum Gehalt: Betrag oder Spanne
Die Richtlinie und die polnische Regel verlangen das Einstiegsentgelt oder eine Spanne. In Polen nennt der Arbeitgeber außerdem die einschlägigen Bestimmungen eines Tarifvertrags oder der Vergütungsordnung, wenn sie gelten. Die Angaben kommen auf Papier oder elektronisch und so früh, dass man sie lesen kann (Art. 18³ᶜᵃ § 1 und 2). Die Reihenfolge: in der Stellenanzeige; sonst vor dem Vorstellungsgespräch; sonst vor Beginn des Arbeitsverhältnisses.
- Nenne einen unteren und einen oberen Wert, die Währung und den Zeitraum: pro Monat, Jahr oder Stunde.
- Sag, ob der Betrag brutto oder netto ist und für wie viele Wochenstunden er gilt.
- Nenne die objektiven Kriterien, von denen die Spanne abhängt, etwa Erfahrung oder Verantwortung.
- Gilt ein Tarifvertrag, nenne ihn und die Entgeltgruppe.
- Verlass dich nicht auf „attraktive Vergütung“ allein. Das sagt nichts.
Beispiel: „Gehalt: 3.400 bis 3.900 € brutto im Monat bei 40 Wochenstunden, je nach Erfahrung.“ Die Zahlen sind Beispielwerte.
Keine Frage nach dem bisherigen Gehalt
Artikel 5 Abs. 2: Der Arbeitgeber darf Bewerbende nicht nach ihrer Entgeltentwicklung in laufenden oder früheren Beschäftigungsverhältnissen fragen. In Polen nimmt Art. 22¹ § 1 Nr. 6 des Arbeitsgesetzbuchs Angaben zum Gehalt im jetzigen und in früheren Arbeitsverhältnissen aus dem bisherigen Werdegang aus, den ein Arbeitgeber von Bewerbenden erfragt. Prüfe Bewerbungsformulare, die Felder deines Bewerbermanagements und deine Gesprächsleitfäden. Die gelesenen Texte betreffen nur das bisherige Gehalt; eine Frage nach der Gehaltsvorstellung nennen sie nicht.
Titel für alle Geschlechter
Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie und Art. 18³ᶜᵃ § 3 in Polen: Stellenanzeigen und Berufsbezeichnungen sind geschlechtsneutral, und das Verfahren ist diskriminierungsfrei. In Deutschland ist das Geschlecht einer der Gründe in § 1 AGG, und § 11 AGG gilt für die ganze Anzeige.
- Auf Deutsch sind neutrale Begriffe wie „Fachkraft“ oder „Leitung“, beide Formen oder ein Zusatz wie (m/w/d) üblich.
- Auf Englisch nutzt man neutrale Begriffe: „salesperson“ statt „salesman“.
- Auf Polnisch sind beide Formen oder ein Zusatz wie (k/m) üblich.
Inklusive Sprache in der Anzeige
Lies den ganzen Text, nicht nur den Titel. Manche Wörter schließen Menschen aus, ohne es zu sagen.
- Alter: „junges, dynamisches Team“ oder „max. 35 Jahre“. Beschreib stattdessen das Team und die Arbeit.
- Sprache und Herkunft: „Muttersprache“. Nenne das nötige Niveau, etwa „sehr gutes Deutsch (C1)“.
- Geschlecht: „der ideale Kandidat“. Sprich die Lesenden direkt an.
- Persönliche Daten: Foto, Familienstand, Familienplanung. Verlange nur, was die Stelle erfordert.
- Anforderungen: Nenne, was die Stelle wirklich braucht, und markiere, was nur wünschenswert ist.
Die Teile einer klaren Anzeige
Ein klarer Aufbau hilft Bewerbenden, Gehalt und Anforderungen schnell zu finden. Eine übliche Reihenfolge:
Lies die Anzeige vor dem Veröffentlichen einmal so, als kenntest du deine Firma nicht: Findet man das Gehalt leicht, und würde sich jemand ausgeschlossen fühlen?
Mit Do4U arbeiten
Stellenanzeige prüfen nimmt den Text einer Anzeige oder die Adresse ihrer Seite. Der Code findet den Titel und seine Form, Angaben zum Gehalt (Betrag oder Spanne, Währung, Zeitraum, brutto oder netto), Fragen nach dem bisherigen Gehalt, den Aufbau (Aufgaben, Anforderungen, Angebot, Bewerbung, Kontakt) und die Länge. Wortlisten auf Deutsch, Englisch und Polnisch markieren Formulierungen, die ausschließen können, etwa wegen Alter, Geschlecht, Herkunft, Sprache, Aussehen oder Familie. Die KI bewertet jede Stelle im Zusammenhang, schlägt neutrale Alternativen und Titel vor und weist auf überzogene Anforderungen hin. Der Code prüft die Antwort: Jedes Zitat muss in deiner Anzeige stehen, Alternativen und Titel dürfen keine Zahlen enthalten, die dort nicht stehen. Fehlt das Gehalt, steht ein Platzhalter wie [Betrag] da. Du bekommst eine Checkliste mit den Stufen in Ordnung, prüfen, Risiko oder fehlt.
Do4U findet Hinweise und baut Entwürfe. Es gibt nie ein rechtliches Urteil ab. Du prüfst jeden Punkt und entscheidest, was du veröffentlichst.
Quellen
- EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2023/970 vom 10. Mai 2023 zur Entgelttransparenz, Artikel 5 und 34 (eur-lex.europa.eu)
- Polen: Gesetz vom 4. Juni 2025 zur Änderung des Arbeitsgesetzbuchs (Dz.U. 2025 Pos. 807), polnischer Text (PDF), eli.gov.pl (eli.gov.pl)
- § 11 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Ausschreibung, gesetze-im-internet.de (www.gesetze-im-internet.de)
- § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Ziel des Gesetzes, gesetze-im-internet.de (www.gesetze-im-internet.de)
- Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG), Gesamtausgabe, geändert durch Gesetz vom 5. Juli 2021, gesetze-im-internet.de (www.gesetze-im-internet.de)