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Ratgeber Stand: Oktober 2026 7 Min. Lesezeit

Umweltaussagen im Shop: die neuen EU-Regeln

Wörter wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ verkaufen, und seit dem 27. September 2026 sind die EU-Regeln dazu viel strenger. Hier steht, was sich geändert hat, welche Aussagen jetzt stets verboten sind und wie du Aussagen konkret und mit Belegen schreibst.

Dieser Text ist keine Rechtsberatung
Er erklärt die EU-Regeln zu Umweltaussagen und wie Deutschland und Polen sie umgesetzt haben. Er beschreibt EU-Recht sowie deutsches und polnisches Recht; in anderen Ländern können nationale Regeln abweichen. Stand: 30. Oktober 2026. Wenn du nicht sicher bist, frag eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale.

Was sich ändert und seit wann

Die Richtlinie (EU) 2024/825 ändert die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG). Die Mitgliedstaaten mussten ihre Vorschriften bis zum 27. März 2026 erlassen und veröffentlichen und ab dem 27. September 2026 anwenden (Artikel 4).

Deutschland hat die Regeln mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des UWG vom 12. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 43) übernommen. Es trat am 27. September 2026 in Kraft, eine einzelne Vorschrift schon am 19. Juni 2026. Die Übergangsregel § 15b UWG betrifft Waren, die vorher in Verkehr gebracht wurden: Ansprüche wegen Verstößen gegen die neuen Regeln werden nach Treu und Glauben und verhältnismäßig geltend gemacht. § 15b wird am 27. September 2028 gestrichen.

Polen hat sein Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Marktpraktiken mit dem Gesetz vom 4. September 2026 (Dz.U. 2026 Pos. 1353) geändert, verkündet am 19. Oktober 2026. Nach seinem Artikel 3 tritt es am 27. September 2027 in Kraft. Wenn du in Polen verkaufst, frag eine Fachperson, was das für dich bedeutet.

Wichtige Daten der neuen Regeln zu Umweltaussagen
  1. 6. März 2024
    Richtlinie (EU) 2024/825 im Amtsblatt der EU veröffentlicht
  2. 19. Februar 2026
    Deutschland: Drittes Gesetz zur Änderung des UWG verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 43)
  3. 27. März 2026
    Frist für die Mitgliedstaaten, ihre Vorschriften zu erlassen und zu veröffentlichen
  4. 27. September 2026
    Die Mitgliedstaaten wenden die Regeln an; in Deutschland gelten die UWG-Änderungen
  5. 19. Oktober 2026
    Polen: Änderungsgesetz verkündet (Dz.U. 2026 Pos. 1353)
  6. 27. September 2027
    Polen: Das Änderungsgesetz tritt in Kraft (Art. 3)
  7. 27. September 2028
    Deutschland: Die Übergangsregel § 15b UWG wird gestrichen
Daten nach der Richtlinie (EU) 2024/825, dem Bundesgesetzblatt und dem polnischen Dziennik Ustaw. Stand: 30. Oktober 2026.

Was eine Umweltaussage ist

Die Richtlinie fasst den Begriff weit: jede rechtlich nicht vorgeschriebene Aussage, die angibt oder nahelegt, dass ein Produkt, eine Marke oder ein Unternehmen gut für die Umwelt ist, ihr nicht schadet, weniger schadet als andere oder sich verbessert hat. Text zählt, ebenso Bilder, Symbole, Etiketten sowie Marken-, Firmen- und Produktnamen. Auch ein grünes Blatt neben dem Produktnamen kann eine Umweltaussage sein.

Allgemein ist eine Aussage, die nicht auf einem Nachhaltigkeitssiegel steht und deren Spezifizierung nicht klar und hervorgehoben auf demselben Medium steht. „Umweltfreundlich“ allein ist allgemein.

Neue Punkte auf der Verbotsliste

Anhang I der Richtlinie listet Praktiken auf, die unter allen Umständen unlauter sind, ohne Prüfung im Einzelfall. Neu sind:

  • 2a: ein Nachhaltigkeitssiegel, das weder auf einem Zertifizierungssystem beruht noch von staatlichen Stellen festgesetzt wurde.
  • 4a: eine allgemeine Umweltaussage, wenn das Unternehmen keine anerkannte hervorragende Umweltleistung dazu nachweisen kann.
  • 4b: eine Aussage zum ganzen Produkt oder Unternehmen, die nur einen Aspekt oder eine Tätigkeit betrifft.
  • 4c: die Behauptung, ein Produkt habe auf Grundlage von Kompensation eine neutrale, verringerte oder positive Klimawirkung.
  • 10a: gesetzliche Anforderungen für alle Produkte einer Kategorie als Besonderheit des eigenen Angebots darstellen.

In Deutschland stehen diese Punkte im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG (Nr. 2a, 4a, 4b, 4c und 10a), der Liste der gegenüber Verbrauchern stets unzulässigen Handlungen. In Polen fügt das Gesetz von 2026 sie in Art. 7 ein.

Allgemeine Wörter wie „umweltfreundlich“

Die Erwägungsgründe nennen Beispiele: „umweltfreundlich“, „umweltschonend“, „grün“, „naturfreundlich“, „ökologisch“, „klimafreundlich“, „umweltverträglich“, „energieeffizient“, „biologisch abbaubar“ und „biobasiert“. Solche Aussagen brauchen eine anerkannte hervorragende Umweltleistung: das EU-Umweltzeichen, ein offiziell anerkanntes Umweltzeichen Typ I nach EN ISO 14024 oder Höchstleistungen nach anderem EU-Recht.

„Klimafreundliche Verpackungen“ ist allgemein. „100 % der für die Herstellung dieser Verpackungen verwendeten Energie stammen aus erneuerbaren Quellen“ ist spezifisch und fällt nicht unter dieses Verbot, muss aber stimmen und darf nicht irreführen.

Bevor du eine Umweltaussage veröffentlichst
Ist die Aussage konkret, und kannst du sie belegen?
Ja
Sag direkt bei der Aussage, auf derselben Seite, Verpackung oder Anzeige, was genau gemeint ist. Halte die Belege bereit und prüfe sie wieder, wenn sich etwas ändert.
Nein
Verwende sie so nicht. Nenne den Teil des Produkts, die Zahl und die Grundlage, oder lass die Aussage weg. Ein allgemeines Wort allein braucht eine anerkannte hervorragende Umweltleistung.
Eine Arbeitsfrage für deine eigenen Texte, keine rechtliche Prüfung.

Nachhaltigkeitssiegel

Ein Nachhaltigkeitssiegel ist ein freiwilliges Vertrauenssiegel oder Gütezeichen, öffentlich oder privat, für ökologische oder soziale Merkmale. Gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungen zählen nicht. Ein freiwilliges Siegel darf jetzt nur noch gezeigt werden, wenn es auf einem Zertifizierungssystem beruht oder staatlich festgesetzt wurde.

Ein solches System prüft durch Dritte nach öffentlichen Anforderungen. Es steht allen Unternehmen fair offen, seine Anforderungen entstehen mit Fachleuten und Interessengruppen, es kann das Siegel entziehen, und eine unabhängige Stelle überwacht die Unternehmen. Ein selbst gestaltetes Abzeichen wie „grüne Wahl“ hat das nicht.

„Klimaneutral“ durch Kompensation

Nr. 4c betrifft Aussagen über eine neutrale, verringerte oder positive Klimawirkung, die auf Kompensation beruhen. Die Erwägungsgründe nennen „klimaneutral“, „zertifiziert CO2-neutral“, „CO2-positiv“, „mit Klimaausgleich“, „klimaschonend“ und „mit reduziertem CO2-Fußabdruck“. Solche Aussagen sollen nur möglich sein, wenn sie auf den tatsächlichen Auswirkungen im Lebenszyklus des Produkts beruhen. Du darfst weiter über Investitionen in Klimaprojekte berichten, wenn das nicht irreführt:

Aussagen über die Zukunft

„Klimaneutral bis 2030“ betrifft eine künftige Umweltleistung. Die Aussage ist irreführend ohne klare, objektive, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen in einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan mit messbaren, zeitgebundenen Zielen und Ressourcen. Ein unabhängiger externer Sachverständiger muss ihn regelmäßig prüfen, und Verbraucher müssen die Ergebnisse sehen können. In Deutschland ist das § 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG, in Polen Art. 5 Abs. 2 Nr. 6 des geänderten Gesetzes. Geprüft wird im Einzelfall.

So formulierst du konkret

  1. 1Nenne den Teil: Verpackung, Deckel oder Karton, nicht das ganze Produkt.
  2. 2Nenne Zahl und Grundlage: Anteil, Einheit, Zeitraum, Messverfahren.
  3. 3Setz die Erläuterung direkt zur Aussage, auf dieselbe Seite, Verpackung oder Anzeige.
  4. 4Bewahre die Belege auf: Zertifikate, Messungen, Lieferantenunterlagen, jeweils mit Datum.
  5. 5Entferne Blätter, Weltkugeln und Symbole, die mehr nahelegen, als du belegen kannst.
  6. 6Prüfe deine Aussagen neu, wenn sich Material, Lieferant oder Verfahren ändern.

Beispiel: Statt „Unsere umweltfreundliche Flasche“ schreibst du „Die Flasche besteht zu [Anteil] % aus recyceltem Kunststoff, bestätigt durch [Zertifikat].“

Zwei Produktanhänger nebeneinander. Der linke zeigt nur ein großes grünes Blatt in einem gestrichelten gelben Rahmen mit Warnpunkt. Der rechte zeigt gemessene Angaben: Anteilsdiagramm, Balken und Häkchen. Ein Pfeil führt von links nach rechts.
Vom vagen Symbol zu konkreten, prüfbaren Angaben.

Mit Do4U arbeiten

Umweltaussagen prüfen liest die Adresse einer Seite oder einen eingefügten Text. Wortlisten auf Deutsch, Englisch und Polnisch finden allgemeine Aussagen, Aussagen auf Grundlage von Kompensation, Angaben zu Material und Verpackung, Siegelnamen und Zukunftsaussagen, und der Code zitiert jede Stelle wörtlich. Die KI bewertet jede Stelle: Art, Risiko, Regel der Richtlinie (EU) 2024/825, Grund, nötige Belege und eine genauere Formulierung mit Platzhaltern. Der Code prüft jedes Zitat und entfernt Formulierungen mit Zahlen, die nicht in deinem Text stehen. Aussagen in Bildern oder Logos sieht er nicht, deine Belege kennt er nicht.

Do4U findet Hinweise und baut einen Entwurf. Es sagt nie, dass eine Aussage zulässig ist. Du prüfst jede Stelle mit deinen Belegen und entscheidest.

Quellen