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Ratgeber Stand: Oktober 2026 7 Min. Lesezeit

Impressum: Pflichtangaben in Deutschland und Polen

Besucher und Behörden sollen sehen können, wer eine Website betreibt und wie sie diese Person oder Firma erreichen. Deutschland und Polen verlangen ähnliche Angaben, aber in verschiedenen Gesetzen. Hier stehen sie, dazu zwei Beispiele und die alten Einträge, die du löschen kannst.

Dieser Text ist keine Rechtsberatung
Er erklärt in einfachen Worten die Regeln für Anbieterangaben geschäftlicher Websites in Deutschland und Polen. Er beschreibt EU-Recht sowie deutsches und polnisches Recht; in anderen Ländern können nationale Regeln abweichen. Stand: 30. Oktober 2026. Weitere Pflichten, etwa für journalistische Inhalte oder Verbraucherverträge, behandelt er nicht. Wenn du nicht sicher bist, frag eine Anwältin, einen Anwalt oder deine Kammer.

Deutschland: § 5 DDG

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) vom 6. Mai 2024 ist am 14. Mai 2024 in Kraft getreten. Nach § 5 Abs. 1 halten Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste diese Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar:

  • Name und Anschrift der Niederlassung. Juristische Personen nennen zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigte und, wenn sie Angaben zum Kapital machen, das Stamm- oder Grundkapital und ausstehende Einlagen (Nr. 1).
  • Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme und unmittelbaren Kommunikation, einschließlich der E-Mail-Adresse (Nr. 2).
  • Die Aufsichtsbehörde, wenn die Tätigkeit eine behördliche Zulassung braucht (Nr. 3).
  • Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister und Registernummer (Nr. 4).
  • Bei reglementierten Berufen: Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, der sie verliehen hat, sowie die Berufsregeln und wie man sie findet (Nr. 5).
  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls vorhanden (Nr. 6).
  • Gesellschaften in Abwicklung oder Liquidation sagen das (Nr. 7). Nr. 8 betrifft audiovisuelle Mediendienste.

Wer diese Angaben nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält, handelt ordnungswidrig (§ 33 Abs. 2 Nr. 1), mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro (§ 33 Abs. 6 Nr. 3). Weitergehende Informationspflichten aus anderen Gesetzen bleiben (§ 5 Abs. 2). Verweist dein Impressum noch auf das Telemediengesetz (TMG), passe es an: Die Regel steht jetzt in § 5 DDG, und gesetze-im-internet.de führt das TMG nicht mehr.

Was die Regeln verlangen
Deutschland (§ 5 DDG)
  • Name und Anschrift der Niederlassung
  • E-Mail und ein weiterer Weg zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme
  • Juristische Personen: Rechtsform und Vertretungsberechtigte
  • Register und Registernummer
  • USt-IdNr. oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls vorhanden
  • Aufsichtsbehörde, Kammer und Berufsregeln, falls sie gelten
  • Geldbuße bis 50.000 Euro (§ 33 DDG)
Polen
  • Name oder Firma mit Anschrift, bei Gesellschaften Sitz und Anschrift (UŚUDE Art. 5)
  • Elektronische Adressen (UŚUDE Art. 5)
  • Angebote im Fernabsatz: mindestens Firma, NIP und Sitz oder Anschrift (PP Art. 20)
  • sp. z o.o. und S.A.: Registergericht und KRS-Nummer (KSH)
  • sp. z o.o. und S.A.: NIP und Stammkapital (KSH)
  • Erlaubnis und Behörde; bei reglementierten Berufen Berufsorganisation und Regeln (UŚUDE Art. 5)
  • Geldstrafe nach UŚUDE Art. 23
Kurzfassung. Den genauen Wortlaut findest du in den verlinkten Gesetzen. Polen: UŚUDE = Gesetz über elektronische Dienstleistungen, PP = Unternehmergesetz, KSH = Handelsgesellschaftengesetzbuch.

Polen: drei Gesetze

Das Gesetz über die Erbringung elektronischer Dienstleistungen (Neubekanntmachung Dz.U. 2024 Pos. 1513) gilt für alle, die im Rahmen einer Erwerbs- oder Berufstätigkeit, auch nebenbei, Dienste elektronisch erbringen. Nach Art. 5 nennt der Anbieter deutlich, eindeutig und unmittelbar zugänglich: seine elektronischen Adressen sowie Vor- und Nachname, Wohnort und Anschrift oder Firma, Sitz und Anschrift. Braucht die Tätigkeit eine Erlaubnis, nennt er auch Erlaubnis und Behörde, reglementierte Berufe ergänzen ihre Berufsangaben. Art. 23 sieht eine Geldstrafe für fehlende, falsche oder unvollständige Angaben vor. Das Änderungsgesetz Dz.U. 2026 Pos. 1296, in Kraft ab 6. November 2026, ändert Art. 5 nicht.

Unternehmergesetz (Neubekanntmachung Dz.U. 2025 Pos. 1480), Art. 20 Abs. 3: Wer Waren oder Dienstleistungen im Direktvertrieb oder Fernabsatz über Massenmedien, Datennetze oder unadressierte Drucksachen anbietet, nennt im Angebot mindestens Firma, NIP und Sitz oder Anschrift. Art. 21 betrifft Angaben auf Waren und Verpackungen, nicht Websites.

Handelsgesellschaftengesetzbuch (Neubekanntmachung Dz.U. 2024 Pos. 18), Art. 206 § 1 für die sp. z o.o. und Art. 374 § 1 für die S.A.: Informationen auf der Website der Gesellschaft enthalten Firma, Sitz und Anschrift, Registergericht und KRS-Nummer, NIP und Stammkapital, bei der S.A. auch das eingezahlte Kapital. Eine sp. z o.o., deren Vertrag mit dem gesetzlichen Mustervertrag geschlossen wurde, ergänzt, solange das Kapital nicht eingezahlt ist, dass die Einlagen noch nicht erbracht sind. Gesellschaften einer Unternehmensgruppe geben das an.

Polen: welche Angaben auf der Website?
Ist dein Unternehmen eine sp. z o.o. oder eine S.A.?
Ja
Zusätzlich zu Art. 5 des Gesetzes über elektronische Dienstleistungen zeigt die Website Firma, Sitz und Anschrift, Registergericht und KRS-Nummer, NIP und Stammkapital (KSH Art. 206 § 1 oder Art. 374 § 1).
Nein
Es gilt Art. 5 des Gesetzes über elektronische Dienstleistungen: elektronische Adressen, Name und Anschrift. Verkaufst du im Fernabsatz, nennt das Angebot mindestens Firma, NIP und Sitz oder Anschrift (PP Art. 20 Abs. 3).
Eine Arbeitsfrage für deine eigene Website, keine rechtliche Prüfung.

Wo die Angaben hingehören

  • Auf eine eigene Seite, zum Beispiel „Impressum“, „Legal notice“ oder „Nota prawna“, verlinkt in der Fußzeile jeder Seite.
  • Als Text, nicht als Bild, damit man ihn kopieren kann und Screenreader ihn vorlesen.
  • Auch in der mobilen Ansicht und in einer App, nicht nur auf der Desktop-Website.
  • Im Shop auch das Angebot selbst prüfen: Die polnische Regel in Art. 20 Abs. 3 bezieht sich auf das Angebot.

Alte Einträge streichen

Die Verordnung (EU) 2024/3228 hat die Verordnung über die Online-Streitbeilegung mit Wirkung vom 20. Juli 2025 aufgehoben und die EU-Plattform eingestellt. Entferne den Link zur OS-Plattform und den Satz dazu aus deinem Impressum. Informationspflichten zu Verbraucherschlichtungsstellen nach anderen Gesetzen sind ein eigenes Thema und hier nicht behandelt.

Beispiele für den Aufbau

Zwei Beispiele mit Platzhaltern. Übernimm nur die Zeilen, die für dich gelten, und gleiche jede Zeile mit deinem Registereintrag ab. Für eine deutsche GmbH:

Impressum
[Firmenname] GmbH
[Straße und Hausnummer], [PLZ] [Ort]
Geschäftsführung: [Name]
E-Mail: [Adresse]
Telefon: [Nummer]
Handelsregister: Amtsgericht [Ort], HRB [Nummer]
USt-IdNr.: [Nummer]

Für eine polnische sp. z o.o.:

Nota prawna
[Firmenname] sp. z o.o.
ul. [Straße und Hausnummer], [PLZ] [Ort], Polen
Registergericht: [Gericht und Abteilung]
KRS: [Nummer]
NIP: [Nummer]
Stammkapital: [Betrag] PLN
E-Mail: [Adresse]
Eine Website mit einem hervorgehobenen Link in der Fußzeile. Ein Pfeil führt vom Link zu einer Karte mit den Anbieterangaben: Gebäude für die Firma, Ortsmarke für die Anschrift, Umschlag für die E-Mail und Kästchen für eine Registernummer.
Ein Link in der Fußzeile jeder Seite führt zu allen Anbieterangaben.

Nach jeder Änderung prüfen

  • Du ziehst um, oder die Anschrift des Sitzes ändert sich.
  • Eine neue Geschäftsführerin, ein neuer Geschäftsführer oder ein neues Vorstandsmitglied beginnt.
  • Registernummer, Rechtsform oder Firmenname ändern sich.
  • Du bekommst eine USt-IdNr. oder änderst die E-Mail-Adresse.
  • Ein Relaunch, eine neue Domain oder ein neues Shop-Theme ersetzt die Fußzeile.

Mit Do4U arbeiten

Impressum prüfen liest das Impressum deiner Website. Du gibst die Adresse des Impressums oder deiner Startseite an oder fügst HTML oder Text ein; von einer Startseite folgt Do4U dem Link zum Impressum derselben Website. Der Code findet Name, Rechtsform, Vertretung, Anschrift, E-Mail, Telefon, Register und Nummer, USt-IdNr. oder NIP, Stammkapital und mehr. Zu jedem Punkt siehst du, ob er gefunden wurde, fehlt oder geprüft werden sollte, mit Zitat aus deiner Seite und der Regel. Ob die Angaben stimmen, kann er nicht wissen.

Do4U findet Hinweise. Es sagt nie, dass ein Impressum vollständig oder richtig ist. Du prüfst jeden Punkt und entscheidest.

Quellen