Zum Inhalt springen
Zurück zu den Ratgebern
Ratgeber Stand: Oktober 2026 5 Min. Lesezeit

Barrierefreiheit für kleine Online-Shops (BFSG)

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es betrifft viele Online-Shops, die an Verbraucher verkaufen. Hier steht in einfachen Worten, wer erfasst ist, wer ausgenommen ist und was du als Erstes prüfen kannst.

Dieser Text ist keine Rechtsberatung
Er erklärt die Regeln in einfachen Worten und behandelt Deutschland und Polen. Stand: 28. Oktober 2026. Gesetze, Hinweise der Behörden und Urteile ändern sich. Wenn du nicht sicher bist, ob die Regeln für dich gelten, frag eine Anwältin, einen Anwalt oder die zuständige Behörde.

Was sich am 28. Juni 2025 geändert hat

Die EU-Richtlinie 2019/882, auch European Accessibility Act genannt, legt Anforderungen an die Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen fest. Jeder Mitgliedstaat musste sie in nationales Recht übernehmen. In Deutschland ist das das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Polen das Gesetz vom 26. April 2024 über die Sicherstellung der Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen durch Wirtschaftsakteure. Die zentralen Regeln beider Gesetze gelten ab dem 28. Juni 2025.

Zu den erfassten Dienstleistungen gehört der elektronische Geschäftsverkehr. Gemeint sind Dienstleistungen, die über Websites oder mobile Apps angeboten werden, auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers und mit dem Ziel, einen Verbrauchervertrag zu schließen (§ 2 BFSG; Art. 5 Nr. 32 des polnischen Gesetzes). Ein Shop, der an Verbraucher verkauft, passt in der Regel zu dieser Beschreibung.

Wer betroffen ist und wer nicht

  • Verbraucher: Die Regeln gelten für Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern, also gegenüber Privatpersonen, die nicht für ihren Beruf oder ihr Gewerbe einkaufen. Verkaufst du nur an Unternehmen, prüfe genau, ob die Regeln dich überhaupt erreichen.
  • Kleinstunternehmen: Dienstleistungen von Kleinstunternehmen sind ausgenommen (Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie). Beides muss zutreffen: weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro (Art. 3 Nr. 23 der Richtlinie). Das BFSG übernimmt diese Schwellen (§ 2 und § 3 Abs. 3 BFSG). In Polen gilt dasselbe nach dem Unternehmergesetz: im Jahresdurchschnitt weniger als 10 Beschäftigte und ein Nettojahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro (in Złoty) in mindestens einem der letzten zwei Geschäftsjahre (Art. 7 Abs. 1 Nr. 1 Prawo przedsiębiorców). Beschäftigte zählen nach Jahresarbeitseinheiten, Teilzeitkräfte also anteilig. Für Produkte gilt die Ausnahme nicht. Prüfe die Definition in dem Gesetz, das für dich gilt.
  • Produkte: Die Ausnahme nennt Dienstleistungen. Stellst du auch Produkte her oder führst sie ein, die unter die Gesetze fallen, zum Beispiel E-Book-Lesegeräte, gelten dafür andere Regeln.
  • Alte Verträge: Dienstleistungsverträge, die vor dem 28. Juni 2025 geschlossen wurden, dürfen unverändert weiterlaufen, längstens bis zum 27. Juni 2030 (§ 38 BFSG). Das gilt für Verträge vor dem Stichtag, nicht für neue.

Ob du ein Kleinstunternehmen bist, hängt von Zahlen ab, die du besser kennst als jede Checkliste: Beschäftigte, Umsatz und Bilanzsumme. Halte schriftlich fest, wie du zu deinem Ergebnis gekommen bist und wann. Dieser Text kann es nicht für dich entscheiden.

Was die Regeln von einem Web-Shop verlangen

Die Verordnung zum BFSG (BFSGV) verlangt, dass Websites und Apps wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind (§ 12). Für den elektronischen Geschäftsverkehr kommt einiges dazu (§ 19 BFSGV; Art. 18 des polnischen Gesetzes): Anmeldung, Identifizierung, Sicherheit und Bezahlung müssen dieselben vier Grundsätze erfüllen, und du musst Angaben zur Barrierefreiheit der verkauften Produkte weitergeben, wenn der verantwortliche Wirtschaftsakteur sie liefert. Außerdem müssen Dienstleister in Deutschland die Informationen nach Anlage 3 des BFSG erstellen und der Allgemeinheit in barrierefreier Form zugänglich machen (§ 14 BFSG).

Eine Checkliste für den Anfang

  • Bilder haben eine Textalternative, die dasselbe leistet wie das Bild. Rein dekorative Bilder haben ein leeres alt-Attribut (WCAG 1.1.1).
  • Alles lässt sich allein mit der Tastatur bedienen: Menü, Suche, Produktoptionen, Warenkorb und Kasse (WCAG 2.1.1).
  • Text hat genug Kontrast zum Hintergrund: mindestens 4,5 zu 1 bei normaler Schrift (WCAG 1.4.3).
  • Jedes Formularfeld hat eine sichtbare Beschriftung, auch bei Anmeldung und Kasse (WCAG 3.3.2).
  • Fehlermeldungen nennen das fehlerhafte Feld und sagen, was daran falsch ist (WCAG 3.3.1).
  • Anmeldung, Identifizierung und Bezahlschritte funktionieren mit Tastatur und Screenreader. Probier sie selbst aus oder bitte jemanden, der assistive Technik nutzt.

Was ein Check kann und was nicht

Automatische Werkzeuge finden einen Teil der Probleme: fehlende Alt-Texte, fehlende Beschriftungen, schwachen Kontrast. Sie können nicht beurteilen, ob ein Alt-Text sinnvoll ist, ob deine Kasse leicht zu verstehen ist oder ob dein Shop das Gesetz erfüllt. Verstehe eine Punktzahl als Hinweis, nicht als Beweis.

Eine sinnvolle Reihenfolge: Mach zuerst den Website-Check für den Überblick, dann den Barrierefreiheits-Check für die wichtigsten Seiten (Startseite, Produktseite, Warenkorb, Kasse), behebe, was eindeutig ist, und probiere die Kasse mit der Tastatur. Die Werkzeuge von Do4U geben Hinweise und Erklärungen. Sie sind keine rechtliche Bewertung und kein Zertifikat.

Quellen