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Ratgeber Stand: Oktober 2026 5 Min. Lesezeit

Erklärung zur Barrierefreiheit: Pflicht und Inhalt

Öffentliche Stellen müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Viele Unternehmen müssen angeben, wie ihre Dienstleistung die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt. Das sind zwei verschiedene Regeln. Hier steht, wer was braucht, was hineingehört und wie du es aktuell hältst.

Dieser Text ist keine Rechtsberatung
Er fasst die EU-Texte und die deutschen und polnischen Gesetze für Unternehmen in einfachen Worten zusammen. Stand: 30. Oktober 2026. Gesetze und Hinweise ändern sich, und für öffentliche Stellen gelten zusätzliche nationale Regeln, die dieser Text nicht behandelt. Wenn du nicht sicher bist, was für dich gilt, frag eine Anwältin, einen Anwalt oder die zuständige Behörde.

Zwei Regeln, zwei Dokumente

Öffentliche Stellen: Nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 müssen sie für ihre Websites und Apps eine detaillierte, umfassende und klare Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen und regelmäßig aktualisieren. Sie muss barrierefrei sein und der Mustererklärung im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 folgen (Art. 7 Abs. 1).

Unternehmen: Nach dem European Accessibility Act, der Richtlinie (EU) 2019/882, erstellen Dienstleister Informationen darüber, wie ihre Dienstleistung die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt (Art. 13 Abs. 2 und Anhang V). Sie gehören in die AGB oder ein gleichwertiges Dokument, schriftlich und mündlich, zugänglich für Menschen mit Behinderungen, so lange die Dienstleistung läuft. In Deutschland verlangt das § 14 BFSG mit Anlage 3 (in den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise), in Polen Art. 32 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 26. April 2024. Wer überhaupt erfasst ist, erklärt unser Ratgeber zur Barrierefreiheit für kleine Online-Shops.

Öffentliche Stellen: was die EU-Mustererklärung verlangt

  • Stand der Vereinbarkeit: vollständig, teilweise oder nicht vereinbar mit der genannten Norm oder dem Gesetz. „Vollständig“ nur, wenn alle Anforderungen ohne Ausnahme erfüllt sind.
  • Nicht barrierefreie Inhalte nach Grund: Unvereinbarkeit, unverhältnismäßige Belastung oder außerhalb des Anwendungsbereichs. Nenne, wo es passt, barrierefreie Alternativen und beschreibe Probleme ohne Fachsprache.
  • Erstellung: Datum, Methode (zum Beispiel Selbstbewertung oder Bewertung durch Dritte) und Datum der letzten Überprüfung.
  • Feedback: ein Link zu einem Weg, Mängel zu melden und nicht barrierefreie Inhalte anzufordern, dazu ein Kontakt.
  • Durchsetzung: ein Link zum Verfahren bei unbefriedigenden Antworten und der Kontakt der Durchsetzungsstelle.
  • Ort: ein Link auf der Startseite oder auf jeder Seite, zum Beispiel in der Fußzeile.

Unternehmen: was die Gesetze aufzählen

  • EU, Anhang V: eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in barrierefreien Formaten, die Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung nötig sind, und eine Beschreibung, wie sie die Anforderungen erfüllt.
  • Deutschland, Anlage 3 BFSG: dieselben drei Elemente und zusätzlich die zuständige Marktüberwachungsbehörde.
  • Polen, Art. 32 Abs. 2 Nr. 1 und Art. 33: dieselben drei Punkte, dazu Angaben zur Zugänglichkeit der Räume, in denen die Dienstleistung angeboten wird, oder ein Zertifikat zur Barrierefreiheit, soweit das zutrifft. Marktüberwachungsbehörde für den elektronischen Geschäftsverkehr ist der für Informatisierung zuständige Minister (Art. 38 Abs. 3).
  • In Polen können sich Verbraucher außerdem beim Unternehmen über fehlende Barrierefreiheit beschweren. Das Unternehmen muss innerhalb von 30 Tagen antworten (Art. 35 bis 37).

Einen Stand der Vereinbarkeit, bekannte Barrieren, einen Feedback-Kontakt oder ein Datum nennen die Texte für Unternehmen nicht als eigene Punkte. Sie sagen auch nicht ausdrücklich, ob du angeben musst, was noch nicht erfüllt ist. Viele Anbieter ergänzen diese Teile trotzdem und orientieren sich an der Mustererklärung. Behandle sie als freiwillig und frag die Behörde, wenn du Gewissheit brauchst.

Eine Gliederung für die Praxis

Egal welche Regel gilt: Eine Erklärung, mit der Menschen etwas anfangen können, hat oft diese Teile:

  1. 1Geltungsbereich: welche Website oder App, und wer sie anbietet.
  2. 2Stand: wie sie die Anforderungen erfüllt und an welcher Norm oder welchem Gesetz du geprüft hast.
  3. 3Bekannte Barrieren: jede in einfachen Worten, mit Grund und Plan.
  4. 4Alternativen: zum Beispiel Bestellung per Telefon oder E-Mail.
  5. 5Kontakt für Probleme und die Behörde, wo eine genannt werden muss.
  6. 6Datum und Methode der Prüfung und das Datum der letzten Überprüfung.
Beispiel in einfachen Worten
„Das Anmeldeformular des Kundenkontos lässt sich nicht vollständig mit der Tastatur bedienen. Wir wollen das bis [Monat] beheben. Bis dahin kannst du telefonisch unter [Nummer] bestellen.“ Die EU-Mustererklärung nennt ein ähnliches Beispiel zu einem Anmeldeformular.

Aktuell halten

Öffentliche Stellen müssen die Erklärung regelmäßig aktualisieren (Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102). Der Durchführungsbeschluss regt eine Überprüfung mindestens einmal im Jahr an und empfiehlt nach einer wesentlichen Überarbeitung der Website eine neue Bewertung.

Unternehmen müssen Änderungen an der Dienstleistung, an den Anforderungen und an den Normen berücksichtigen (Art. 13 Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2019/882, § 14 Abs. 3 BFSG, Art. 32 Abs. 2 Nr. 4 des polnischen Gesetzes). In der Praxis: Aktualisiere den Text nach einem Relaunch, einer neuen Kasse oder einem neuen Zahlungsanbieter und immer, wenn du eine Barriere behebst oder findest. Ändere dann das Datum.

Mit Do4U arbeiten

Das Werkzeug Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt einen Entwurf ohne KI, aus einer festen Vorlage und deinen Antworten, für Deutschland, Polen oder ein anderes EU-Land, auf Deutsch, Englisch oder Polnisch. Er hat Abschnitte für Geltungsbereich und Anbieter, die Dienstleistung, wie sie die Anforderungen erfüllt, bekannte Barrieren, Alternativen und Kontakt sowie die Marktüberwachungsbehörde, jeweils mit Fundstelle. Die Befunde deines eigenen Barrierefreiheits-Checks oder Website-Checks kannst du übernehmen.

Die Vorlage ist für Unternehmen gedacht, die Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Öffentliche Stellen nehmen die EU-Mustererklärung. Fülle die Platzhalter in eckigen Klammern vor der Veröffentlichung aus. Ein Check findet technische Probleme, der Entwurf gibt dir eine Gliederung, aber ob die Erklärung vollständig und richtig ist, zeigt erst eine Prüfung von Hand.

Quellen