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Ratgeber Stand: Oktober 2026 7 Min. Lesezeit

Vorlage: Erklärung zur Barrierefreiheit zum Ausfüllen

Zwei Vorlagen zum Kopieren und Ausfüllen: eine für Unternehmen, die erklären müssen, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, eine für öffentliche Stellen nach dem EU-Muster. Zu jeder Zeile steht, woher sie kommt.

Dieser Text ist keine Rechtsberatung
Er bietet Vorlagen zum Ausfüllen auf Grundlage der EU-Texte sowie des deutschen und polnischen Rechts. Dieser Ratgeber beschreibt deutsches und polnisches Recht sowie EU-Recht; in anderen Ländern können die Regeln abweichen. Stand: 30. Oktober 2026. Wer welches Dokument braucht, erklärt unser Ratgeber zur Erklärung zur Barrierefreiheit. Prüfe den fertigen Text gegen das Recht, das für dich gilt, und frag im Zweifel eine Anwältin, einen Anwalt oder die zuständige Behörde.

Welche Vorlage zu dir passt

Es gibt zwei verschiedene Dokumente. Unternehmen, die Verbrauchern eine Dienstleistung nach dem European Accessibility Act anbieten, erstellen Informationen dazu, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt: Richtlinie (EU) 2019/882, Art. 13 Abs. 2 und Anhang V, in Deutschland Anlage 3 zum BFSG, in Polen Art. 32 und 33 des Gesetzes vom 26. April 2024 (Dz.U. 2024 Pos. 731). Öffentliche Stellen veröffentlichen eine Erklärung zur Barrierefreiheit nach dem EU-Muster: Richtlinie (EU) 2016/2102, Art. 7, und Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523.

Welche Vorlage brauchst du?
Betreibt eine öffentliche Stelle die Website oder App?
Ja
Nimm Vorlage B nach der Mustererklärung der EU und ergänze, was dein nationales Recht verlangt.
Nein
Bietest du Verbrauchern eine Dienstleistung an, die das Barrierefreiheitsrecht erfasst, nimm Vorlage A.
Manche brauchen keine von beiden. Wer betroffen ist, erklärt unser Ratgeber zur Barrierefreiheit für kleine Online-Shops.
Zwei Vorlagen, zwei Regelwerke
Unternehmen (Vorlage A)
  • Richtlinie (EU) 2019/882, Anhang V
  • In den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise
  • Die Dienstleistung und wie sie die Anforderungen erfüllt
  • Deutschland ergänzt die Marktüberwachungsbehörde, Polen Räume oder ein Zertifikat
  • Aktuell halten, solange die Dienstleistung läuft
Öffentliche Stellen (Vorlage B)
  • Richtlinie (EU) 2016/2102, Art. 7
  • Auf der Website, verlinkt von der Startseite oder jeder Seite
  • Stand der Vereinbarkeit, nicht barrierefreie Inhalte, Feedback, Durchsetzung
  • Polen ergänzt weitere Punkte, etwa einen Link zum Bürgerrechtsbeauftragten
  • Regelmäßig prüfen, laut EU-Muster mindestens einmal im Jahr
Kurzfassung. Die vollständigen Listen stehen in den Vorlagen unten.

So nutzt du die Vorlagen

Ein Dokument mit mehreren Feldern in eckigen Klammern. Einige Felder sind schon mit Zeilen gefüllt und haben ein Häkchen daneben, andere sind noch leer: eine Vorlage, die du Abschnitt für Abschnitt ausfüllst.
Fülle einen Abschnitt nach dem anderen aus und streiche, was nicht zutrifft.
  • Ersetze jeden Text in eckigen Klammern und lösche danach die Klammern.
  • Streiche Zeilen, die nicht auf dich zutreffen, zum Beispiel Räume, wenn du nur online verkaufst.
  • Beschreibe Barrieren in einfachen Worten, nicht nur mit der Nummer einer Anforderung.
  • Veröffentliche den Text in barrierefreier Form, etwa als HTML-Seite, nicht nur als eingescanntes PDF.
  • Verlinke ihn dort, wo man ihn sucht, zum Beispiel im Fußbereich jeder Seite.

Vorlage A: Unternehmen

Anlage 3 zum BFSG verlangt, dass du in deinen AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise angibst, wie deine Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Soweit anwendbar, gehören mindestens dazu: eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format, die Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung nötig sind, eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, und die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Polen ergänzt die Barrierefreiheit der Räume, in denen die Dienstleistung erbracht wird, oder ein Barrierefreiheitszertifikat, falls eines ausgestellt wurde (Art. 33). Zeilen mit dem Vermerk freiwillig stehen nicht in diesen Regeln; viele Anbieter ergänzen sie trotzdem.

Informationen zur Barrierefreiheit unserer Dienstleistung

Geltungsbereich: Diese Informationen gelten für [Name des Shops oder Dienstes] unter [Webadresse], angeboten von [Firma, Anschrift].

Die Dienstleistung: [Was Kunden tun können, in einfachen Worten, etwa suchen, bestellen, bezahlen, Kontakt aufnehmen.]

So funktioniert sie: [Schritte, die zur Nutzung nötig sind: Bestellung, Kundenkonto und Anmeldung, Bezahlung, Lieferung, Kontakt.]

So erfüllt die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen: [Zum Beispiel: Die Website folgt [Norm oder Gesetz]; alle Funktionen sind per Tastatur und mit Screenreadern bedienbar; Texte lassen sich vergrößern; Formulare haben Beschriftungen und klare Fehlermeldungen.]

Zuständige Marktüberwachungsbehörde: [Name und Anschrift der Behörde.]

Räume (in Polen, falls für die Dienstleistung genutzt): [Barrierefreiheit der Räume oder Zertifikat.]

Freiwillig, bekannte Barrieren: [Beschreibung in einfachen Worten], Behebung geplant bis [Datum]. Alternative: [zum Beispiel Bestellung per Telefon unter Nummer].

Freiwillig, Kontakt bei Problemen: [E-Mail, Telefon].

Stand: [Datum]

Vorlage B: öffentliche Stellen

Artikel 7 der Richtlinie 2016/2102 verlangt eine Erläuterung der Inhalte, die nicht barrierefrei sind, mit den Gründen und gegebenenfalls barrierefreien Alternativen, eine Beschreibung des Feedback-Mechanismus mit Link und einen Link zum Durchsetzungsverfahren. Die Mustererklärung der EU macht daraus Pflichtteile. Den Stand vollständig vereinbar darfst du nur wählen, wenn alle Anforderungen ausnahmslos erfüllt sind. Grundlage ist eine tatsächliche Bewertung, etwa eine Selbstbewertung oder eine Bewertung durch Dritte (Art. 3 des Beschlusses).

Erklärung zur Barrierefreiheit

[Name der öffentlichen Stelle] ist bemüht, ihre [Website] im Einklang mit [den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102] barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für [Webadresse oder Name und Version der App].

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen: Diese Website ist mit [Norm oder nationalen Rechtsvorschriften] [vollständig / teilweise / nicht] vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
a) Unvereinbarkeit mit [nationalen Rechtsvorschriften]: [Barrieren in einfachen Worten].
b) Unverhältnismäßige Belastung: [Inhalte, falls diese Ausnahme geltend gemacht wird].
c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs der Rechtsvorschriften: [Inhalte].
[Barrierefreie Alternativen, soweit vorhanden.]

Erstellung dieser Erklärung: erstellt am [Datum]. Methode: [Selbstbewertung / Bewertung durch Dritte]. Zuletzt überprüft am [Datum].

Feedback und Kontaktangaben: [Wie man Mängel meldet und nicht barrierefreie Inhalte anfragt, mit Link.] Kontakt: [Stelle oder Person, E-Mail, Telefon].

Durchsetzungsverfahren: [Beschreibung und Link; Kontakt der zuständigen Durchsetzungsstelle.]

Polnische öffentliche Stellen ergänzen die Punkte aus Art. 10 des Gesetzes vom 4. April 2019, unter anderem: Datum der Veröffentlichung und der letzten Aktualisierung der Website, die Art der Bewertung, Anschrift und zuständige Kontaktperson, nicht standardmäßige Tastenkürzel, die bauliche Barrierefreiheit des Sitzes, einen Gebärdensprachdolmetscher über das Internet und einen Link zur Website des Bürgerrechtsbeauftragten. Jede Sprachfassung der Website bekommt eine eigene Erklärung in ihrer Sprache; die polnische Fassung dieses Ratgebers enthält alle Punkte. Für deutsche öffentliche Stellen gelten zusätzlich Regeln von Bund und Ländern, die dieser Ratgeber nicht behandelt.

Aktuell halten

Unternehmen müssen Änderungen der Dienstleistung, der Anforderungen und der Normen berücksichtigen (§ 14 Abs. 3 BFSG, Art. 13 Abs. 3 der Richtlinie 2019/882). Die EU-Mustererklärung empfiehlt öffentlichen Stellen, ihre Erklärung mindestens einmal im Jahr zu überprüfen. In Polen prüfen und aktualisieren öffentliche Stellen sie bis zum 31. März jedes Jahres und unverzüglich nach Änderungen, die die Barrierefreiheit beeinflussen können (Art. 11).

Wann du den Text aktualisierst
  1. Vor der Veröffentlichung
    Website prüfen und Vorlage ausfüllen
  2. Zum Start
    Text veröffentlichen und von jeder Seite verlinken
  3. Nach Änderungen
    Nach Relaunch, neuem Bestellvorgang oder behobener Barriere aktualisieren
  4. Jedes Jahr
    Text überprüfen; polnische öffentliche Stellen bis 31. März
Ändere nach jeder Überprüfung das Datum im Text.

Mit Do4U arbeiten

Der Barrierefreiheits-Check findet häufige Barrieren auf einer Seite: fehlende Alt-Texte, die Reihenfolge der Überschriften, unklare Links, Formularbeschriftungen, die Seitensprache und den Kontrast von Inline-Farben. Nutze die Befunde für die Zeilen zu bekannten Barrieren und um Behebungen zu planen. Es ist ein schneller Check, kein vollständiges Audit und keine Rechtsprüfung, deshalb sagt er dir nicht, ob dein Text vollständig ist. Do4U findet Hinweise, du füllst die Vorlage aus, prüfst sie und entscheidest, was du veröffentlichst.

Quellen