Vorlage: Erklärung zur Barrierefreiheit zum Ausfüllen
Zwei Vorlagen zum Kopieren und Ausfüllen: eine für Unternehmen, die erklären müssen, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, eine für öffentliche Stellen nach dem EU-Muster. Zu jeder Zeile steht, woher sie kommt.
Welche Vorlage zu dir passt
Es gibt zwei verschiedene Dokumente. Unternehmen, die Verbrauchern eine Dienstleistung nach dem European Accessibility Act anbieten, erstellen Informationen dazu, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt: Richtlinie (EU) 2019/882, Art. 13 Abs. 2 und Anhang V, in Deutschland Anlage 3 zum BFSG, in Polen Art. 32 und 33 des Gesetzes vom 26. April 2024 (Dz.U. 2024 Pos. 731). Öffentliche Stellen veröffentlichen eine Erklärung zur Barrierefreiheit nach dem EU-Muster: Richtlinie (EU) 2016/2102, Art. 7, und Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523.
- Richtlinie (EU) 2019/882, Anhang V
- In den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise
- Die Dienstleistung und wie sie die Anforderungen erfüllt
- Deutschland ergänzt die Marktüberwachungsbehörde, Polen Räume oder ein Zertifikat
- Aktuell halten, solange die Dienstleistung läuft
- Richtlinie (EU) 2016/2102, Art. 7
- Auf der Website, verlinkt von der Startseite oder jeder Seite
- Stand der Vereinbarkeit, nicht barrierefreie Inhalte, Feedback, Durchsetzung
- Polen ergänzt weitere Punkte, etwa einen Link zum Bürgerrechtsbeauftragten
- Regelmäßig prüfen, laut EU-Muster mindestens einmal im Jahr
So nutzt du die Vorlagen
- Ersetze jeden Text in eckigen Klammern und lösche danach die Klammern.
- Streiche Zeilen, die nicht auf dich zutreffen, zum Beispiel Räume, wenn du nur online verkaufst.
- Beschreibe Barrieren in einfachen Worten, nicht nur mit der Nummer einer Anforderung.
- Veröffentliche den Text in barrierefreier Form, etwa als HTML-Seite, nicht nur als eingescanntes PDF.
- Verlinke ihn dort, wo man ihn sucht, zum Beispiel im Fußbereich jeder Seite.
Vorlage A: Unternehmen
Anlage 3 zum BFSG verlangt, dass du in deinen AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise angibst, wie deine Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Soweit anwendbar, gehören mindestens dazu: eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format, die Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung nötig sind, eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, und die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Polen ergänzt die Barrierefreiheit der Räume, in denen die Dienstleistung erbracht wird, oder ein Barrierefreiheitszertifikat, falls eines ausgestellt wurde (Art. 33). Zeilen mit dem Vermerk freiwillig stehen nicht in diesen Regeln; viele Anbieter ergänzen sie trotzdem.
Informationen zur Barrierefreiheit unserer Dienstleistung
Geltungsbereich: Diese Informationen gelten für [Name des Shops oder Dienstes] unter [Webadresse], angeboten von [Firma, Anschrift].
Die Dienstleistung: [Was Kunden tun können, in einfachen Worten, etwa suchen, bestellen, bezahlen, Kontakt aufnehmen.]
So funktioniert sie: [Schritte, die zur Nutzung nötig sind: Bestellung, Kundenkonto und Anmeldung, Bezahlung, Lieferung, Kontakt.]
So erfüllt die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen: [Zum Beispiel: Die Website folgt [Norm oder Gesetz]; alle Funktionen sind per Tastatur und mit Screenreadern bedienbar; Texte lassen sich vergrößern; Formulare haben Beschriftungen und klare Fehlermeldungen.]
Zuständige Marktüberwachungsbehörde: [Name und Anschrift der Behörde.]
Räume (in Polen, falls für die Dienstleistung genutzt): [Barrierefreiheit der Räume oder Zertifikat.]
Freiwillig, bekannte Barrieren: [Beschreibung in einfachen Worten], Behebung geplant bis [Datum]. Alternative: [zum Beispiel Bestellung per Telefon unter Nummer].
Freiwillig, Kontakt bei Problemen: [E-Mail, Telefon].
Stand: [Datum]Vorlage B: öffentliche Stellen
Artikel 7 der Richtlinie 2016/2102 verlangt eine Erläuterung der Inhalte, die nicht barrierefrei sind, mit den Gründen und gegebenenfalls barrierefreien Alternativen, eine Beschreibung des Feedback-Mechanismus mit Link und einen Link zum Durchsetzungsverfahren. Die Mustererklärung der EU macht daraus Pflichtteile. Den Stand vollständig vereinbar darfst du nur wählen, wenn alle Anforderungen ausnahmslos erfüllt sind. Grundlage ist eine tatsächliche Bewertung, etwa eine Selbstbewertung oder eine Bewertung durch Dritte (Art. 3 des Beschlusses).
Erklärung zur Barrierefreiheit
[Name der öffentlichen Stelle] ist bemüht, ihre [Website] im Einklang mit [den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102] barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für [Webadresse oder Name und Version der App].
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen: Diese Website ist mit [Norm oder nationalen Rechtsvorschriften] [vollständig / teilweise / nicht] vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
a) Unvereinbarkeit mit [nationalen Rechtsvorschriften]: [Barrieren in einfachen Worten].
b) Unverhältnismäßige Belastung: [Inhalte, falls diese Ausnahme geltend gemacht wird].
c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs der Rechtsvorschriften: [Inhalte].
[Barrierefreie Alternativen, soweit vorhanden.]
Erstellung dieser Erklärung: erstellt am [Datum]. Methode: [Selbstbewertung / Bewertung durch Dritte]. Zuletzt überprüft am [Datum].
Feedback und Kontaktangaben: [Wie man Mängel meldet und nicht barrierefreie Inhalte anfragt, mit Link.] Kontakt: [Stelle oder Person, E-Mail, Telefon].
Durchsetzungsverfahren: [Beschreibung und Link; Kontakt der zuständigen Durchsetzungsstelle.]Polnische öffentliche Stellen ergänzen die Punkte aus Art. 10 des Gesetzes vom 4. April 2019, unter anderem: Datum der Veröffentlichung und der letzten Aktualisierung der Website, die Art der Bewertung, Anschrift und zuständige Kontaktperson, nicht standardmäßige Tastenkürzel, die bauliche Barrierefreiheit des Sitzes, einen Gebärdensprachdolmetscher über das Internet und einen Link zur Website des Bürgerrechtsbeauftragten. Jede Sprachfassung der Website bekommt eine eigene Erklärung in ihrer Sprache; die polnische Fassung dieses Ratgebers enthält alle Punkte. Für deutsche öffentliche Stellen gelten zusätzlich Regeln von Bund und Ländern, die dieser Ratgeber nicht behandelt.
Aktuell halten
Unternehmen müssen Änderungen der Dienstleistung, der Anforderungen und der Normen berücksichtigen (§ 14 Abs. 3 BFSG, Art. 13 Abs. 3 der Richtlinie 2019/882). Die EU-Mustererklärung empfiehlt öffentlichen Stellen, ihre Erklärung mindestens einmal im Jahr zu überprüfen. In Polen prüfen und aktualisieren öffentliche Stellen sie bis zum 31. März jedes Jahres und unverzüglich nach Änderungen, die die Barrierefreiheit beeinflussen können (Art. 11).
- Vor der VeröffentlichungWebsite prüfen und Vorlage ausfüllen
- Zum StartText veröffentlichen und von jeder Seite verlinken
- Nach ÄnderungenNach Relaunch, neuem Bestellvorgang oder behobener Barriere aktualisieren
- Jedes JahrText überprüfen; polnische öffentliche Stellen bis 31. März
Mit Do4U arbeiten
Der Barrierefreiheits-Check findet häufige Barrieren auf einer Seite: fehlende Alt-Texte, die Reihenfolge der Überschriften, unklare Links, Formularbeschriftungen, die Seitensprache und den Kontrast von Inline-Farben. Nutze die Befunde für die Zeilen zu bekannten Barrieren und um Behebungen zu planen. Es ist ein schneller Check, kein vollständiges Audit und keine Rechtsprüfung, deshalb sagt er dir nicht, ob dein Text vollständig ist. Do4U findet Hinweise, du füllst die Vorlage aus, prüfst sie und entscheidest, was du veröffentlichst.
Quellen
- EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act), Art. 13 und Anhang V (eur-lex.europa.eu)
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Anlage 3, gesetze-im-internet.de (www.gesetze-im-internet.de)
- EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2016/2102 (Websites und Apps öffentlicher Stellen), Art. 7 (eur-lex.europa.eu)
- EUR-Lex: Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523, Mustererklärung zur Barrierefreiheit (eur-lex.europa.eu)
- Polen: Gesetz vom 4. April 2019 über die digitale Barrierefreiheit von Websites und Apps öffentlicher Stellen, konsolidierte Fassung Dz.U. 2023 Pos. 1440, Art. 10, 11 und 18, polnischer Text, eli.gov.pl (eli.gov.pl)